Nintendo wird defekte Switch Joy-Con-Controller auch außerhalb der Garantiezeit kostenlos reparieren. Dazu hat sich der japanische Spielehersteller nach zehntausenden von Beschwerden und auf Druck der Europäischen Kommission entschlossen.
Das Unternehmen einigte sich mit der Europäischen Kommission und Verbraucherorganisationen auf eine entsprechende Vereinbarung. Dies wurde von der Kommission berichtet und auch von der Regulierungsbehörde Authority Consumer & Market (ACM) bestätigt.
In den letzten Jahren schlugen Verbraucherorganisationen in Brüssel wegen wiederkehrender Probleme mit der Nintendo Switch Alarm. Es gingen Zehntausende von Beschwerden über Kontrollverluste ein. So bewegten sich beispielsweise Spielfiguren, ohne dass die Spieler die Joysticks des Controllers berührten.
Das Problem mit den weglaufenden Controllern besteht seit der Einführung der ursprünglichen Switch-Konsole im Jahr 2017. Das Unternehmen hat das Problem bei neueren Versionen wie der Nintendo Switch Lite nicht behoben.
Bislang konnten Verbraucher fehlerhafte Controller oft nicht kostenlos reparieren lassen, auch nicht innerhalb der Garantiezeit. Das wird sich ändern, hat Nintendo versprochen. Das Unternehmen verspricht, die kostenlosen Reparaturen unabhängig von der Ursache durchzuführen.
ACM: „Gute Nachrichten für die Verbraucher
„Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis dieser gemeinsamen Aktion“, sagte ein ACM-Sprecher. „Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, aber auch für die Umwelt. So wird verhindert, dass Geräte weggeworfen oder ersetzt werden müssen.“
Nintendos Schritt ist vor dem Hintergrund eines jüngsten Brüsseler Plädoyers für kostenlose Reparaturen interessant. Die Europäische Kommission forderte Ende März, die Reparatur von Elektronikgeräten zu erleichtern. Brüssel prangerte an, dass Menschen defekte Geräte oft wegwerfen müssen, weil sie sie nicht reparieren lassen können.
„Wir müssen von dem Modell ‚Herstellen und Wegwerfen‘ wegkommen, das unserem Planeten so schadet“, sagte EU-Kommissar Frans Timmermans. Deshalb will die Europäische Union die Hersteller verpflichten, Produkte innerhalb von fünf oder zehn Jahren nach dem Kauf zu reparieren, vor allem wenn dies billiger ist als der Kauf eines neuen Geräts.