Es sieht so aus, als ob die Tage des Spielens und Sportschauens für den gefallenen Krypto-Milliardär Sam Bankman-Fried bald der Vergangenheit angehören werden. Ein US-Richter will die „außergewöhnlichen“ Bedingungen seines umstrittenen Hausarrests deutlich verschärfen.
Der 30-jährige Bankman-Fried – in US-Medien mit SBF abgekürzt – wurde im Dezember wegen des Verdachts auf Betrug im großen Stil verhaftet. Seitdem darf er seinen Strafprozess im Hausarrest bei seinen Eltern in Kalifornien abwarten. Im Gegenzug für eine Kaution von bis zu 250 Millionen Dollar und das Tragen einer elektronischen Fußfessel.
Eine Vorzugsbehandlung, sagen Kritiker. Denn warum sitzen Verdächtige, die leichterer Vergehen verdächtigt werden, hinter Gittern, während jemand, der eines milliardenschweren Betrugs beschuldigt wird, tot zu Hause auf der Couch seiner Eltern sitzt?
Internet & Spiele
Die Empörung wurde noch größer, als sich herausstellte, dass Bankman-Fried reichlich Zugang zu elektronischen Geräten und dem Internet hatte. So spielte er Videospiele, verfolgte Sportübertragungen über eine VPN-Verbindung, mit der man anonym surfen kann, und schickte über die App Signal verschlüsselte Sofortnachrichten an ehemalige Mitarbeiter. Dabei wurde auch befürchtet, dass SBF Zeugen beeinflussen könnte.
Ein US-Bundesrichter stellt nun in Frage, was er als „außergewöhnliche“ Kautionsbedingungen betrachtet. Es wird vorgeschlagen, SBF eine Reihe strengerer Beschränkungen für die Nutzung seines Mobiltelefons, seiner Computer und des Internets aufzuerlegen. Bei anhaltendem Missbrauch sollte ihm der Zugang zum Internet verwehrt werden, und im Extremfall müsste er seinen Strafprozess im Gefängnis abwarten.
Technisch versierte Person
Einen Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, die Nutzung elektronischer Geräte und des Internets einzuschränken. Sie bezeichneten Bankman-Fried als „technologisch hochentwickelte Person“, die in der Lage sei, die Vorschriften zu umgehen.
Seine Anwälte streiten dies übrigens ab. Sie argumentieren, dass ihr Mandant das Internet braucht, um mit seinen Anwälten zu kommunizieren und gemeinsam genutzte Anwendungen wie Google Docs zu nutzen. Auch könne SBF nicht auf das Internet verzichten, um auf Beweismittel zuzugreifen, einschließlich einer schreibgeschützten Version der FTX-Kundendatenbank.